Beträgt die gerichtlich eingeklagte Forderung 2.000 €,
entstehen folgende Gebühren für den Rechtsanwalt:
1,3 Verfahrensgebühr |
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172,90 € |
1,2 Terminsgebühr |
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159,60 € |
Insgesamt |
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332,50 € zzgl. USt. und 20 € Auslagen |
Wiederum andere Gebühren entstehen, wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird,
der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht, eine Forderung anschließend mit Hilfe der
Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden muss, weil der Gegner nicht zahlt, etc.
Im Erstgespräch werden wir Ihnen anhand Ihrer Angaben die ungefähre Höhe
der auf Sie zukommenden Gebühren nach dem RVG nennen.
Zudem bieten wir Ihnen für den aussergerichtlichen Bereich die Möglichkeit der Abrechnung auf
der Grundlage eines zuvor zu vereinbarenden Stundenhonorars oder einer
festen Pauschale an.
Pauschalhonorare kommen in den Fällen in Betracht, in denen der voraussichtliche
Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist.
Stundenhonorare vereinbaren wir dann, wenn ein längerer Beratungsbedarf,
beispielsweise bei Übernahme einer dauernden Rechtsberatung für die im Unternehmen
anfallenden rechtlichen Probleme erfolgen soll.
Bei unzureichenden Vermögensverhältnissen besteht die Möglichkeit, bei Gericht Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!
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